Das Arbeit-von-morgen-Gesetz: Förderung der beruflichen Weiterbildung

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert die Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung der Beschäftigten, auch wenn in einem kleineren und mittleren Unternehmen Transferkurzarbeitergeld bezogen wird.

In Deutschland wurde das Arbeit-von-morgen-Gesetz verabschiedet, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu stärken und sie auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten.

Arbeit-von-morgen-Gesetz – BMAS


Hier sind die verbesserten Fördermöglichkeiten für Beschäftigte:

  • Erhöhte Basiszuschüsse: Nach dem Qualifizierungschancengesetz werden Basiszuschüsse für Weiterbildungen erhöht. Bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen beträgt die Erhöhung +5 Prozentpunkte, und bei qualifikatorischem Anpassungsbedarf von mindestens einem Fünftel der Belegschaft (in KMU mindestens einem Zehntel) beträgt sie +10 Prozentpunkte.
  • Unterstützung für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 90 Prozent des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung erhalten.
  • Zuschüsse für ältere Mitarbeiter und Menschen mit Behinderungen: Für Mitarbeiter ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen kann der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent betragen.
  • Staffelung für Unternehmen unterschiedlicher Größe: Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter) können bis zu 65 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung erhalten. Größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern) erhalten bis zu 40 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts.
  • Besondere Regelungen für große Unternehmen: Große Unternehmen (ab 2500 Mitarbeitern) erhalten bis zu 30 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 40 Prozent des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
  • Zuschüsse für fehlenden Berufsabschluss: Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent betragen, zuzüglich 100 Prozent der Lehrgangskosten.

Ein Sammelantrag für mehrere Beschäftigte durch den Arbeitgeber macht die Beantragung einfacher. Die Voraussetzung dafür: Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten sind vergleichbar. Somit sind individuelle Bildungsgutscheine nicht länger notwendig.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz senkt die erforderliche Dauer der Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 160 auf 120 Stunden. So werden nun auch kürzere Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.
Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über eine Förderung der beruflichen Weiterbildung und ist für die Beratung und Leistungserbringung zuständig. Daher ist die Agentur für Arbeit bei Ihnen vor Ort zentrale Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen.

Wir unterstützen! Für Informationen, gerade auch zum Thema berufliche Weiterbildung, können Sie uns kontaktieren.

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